Lizenzbedingungen
zwischen Marcus Tichelaar (Lizenzgeber)
und
………………………………………………………………………….. (Lizenznehmer)
zum Erwerb von Lizenzrechten an den vertragsgegenständlichen Fotos und/oder Videos
ARTIKEL I. VERTRAGSGEGENSTAND
Der Lizenznehmer beabsichtigt, die von ihm vom Lizenzgeber gekauften, urheberrechtlich geschützten Fotos und/oder Videos in seine Website im Internet oder zu sonstigen werblichen Zwecken im Internet einzubinden oder in sonstiger Weise in Printmedien zu nutzen. Die hierfür erforderlichen Lizenzrechte sollen durch die nachfolgenden Lizenzbedingungen definiert werden.
ARTIKEL II. RECHTSEINRÄUMUNG
1. Zur Verwirklichung des in Artikel 1 genannten Zweckes räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer hiermit folgende allgemeine Lizenzrechte ein:
• Das Recht zur Verwendung der Medien in die Website(n) des Lizenznehmers
• Das Recht, die vertragsgegenständlichen Medien der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen.
2. Darüber hinaus räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer folgende Lizenzrechte ein, je nachdem welche Lizenzen der Lizenznehmer im Rahmen des Kaufs ausgewählt hat. (einfache Lizenz oder erweiterte Lizenz)
A. EINFACHE LIZENZ
• Der Lizenzgeber stellt das Foto/Video in der höchsten ihr zur Verfügung stehenden Auflösung zur Verfügung. Fotos werden in der Regel als JPEG-Datei bereitgestellt.
• Die Lizenz ist zeitlich unbefristet erteilt und ist nicht auf ein Projekt beschränkt. Sie gilt für kommerzielle redaktionelle und private Nutzung Print (max. Auflage 2000 Stück): Die Nutzung des Mediums in Flyern, Produktverpackungen, Zeitschriften und sonstigen Druckprodukten ist gestattet bis zu einer Gesamtauflage von 3000 Stück.
• Web: Die Nutzung des Mediums auf Internetseiten ist gestattet.
• Social-Media Nutzung: Die Nutzung des Mediums im Bereich Social Media ist gestattet. Es besteht keine Begrenzung der möglichen Views.
• Die Nutzung des Mediums im Bereich E-Mail-Marketing ist gestattet.
• Die Nutzung des Mediums in Präsentationen ist gestattet
• Die Nutzung des Mediums in Software, Apps oder als Werbung in Apps ist gestattet.
B. ERWEITERTE LIZENZ
• Volle Auflösung: Der Lizenzgeber stellt Fotos in der höchsten, zur Verfügung stehenden Auflösung zur Verfügung. Fotos werden in der Regel als JPEG-Datei bereitgestellt.
• Unbefristete und uneingeschränkte Lizenz: Die Lizenz ist zeitlich unbefristet erteilt und ist nicht auf ein Projekt beschränkt. Sie gilt für kommerzielle redaktionelle und private Nutzung Print (max. Auflage 30.000 Stück): Die Nutzung des Mediums in Flyern, Produktverpackungen,
Zeitschriften und sonstigen Druckprodukten ist gestattet. Es besteht keine Begrenzung der Auflage.
• Web: Die Nutzung des Mediums auf Internetseiten ist gestattet. Es besteht keine Begrenzung der möglichen Views.
• Social-Media Nutzung: Die Nutzung des Mediums im Bereich Social Media ist gestattet.
• E-Mail-Marketing: Die Nutzung des Mediums im Bereich E-Mail-Marketing ist gestattet.
• Präsentationen: Die Nutzung des Mediums in Präsentationen ist gestattet.
• Software, Apps oder als Werbung in Apps: Die Nutzung des Mediums in Software, Apps oder als Werbung in Apps ist gestattet.
• Videos- TV-Sendungen und Filme: Die Nutzung des Mediums in Videos, TV-Sendungen und Filmen ist gestattet.
• Zentraler Bestandteil an Handelsartikeln: Das Stockmedium darf zentraler Bestandteil von Handelsartikeln und Produkten sein, die zum Verkauf bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise bedruckte T-Shirts und Drucke (Fotodrucke, Postkarten, usw.), die zum Wiederverkauf gedacht sind.
• Erwünscht, aber nicht verpflichtend (Ausnahme redaktionelle Nutzung), ist eine Nennung desFotografen und von Marcus Tichelaar gemäß dem nachfolgenden Muster: “VORNAME NACHNAME / JAHR /” Bsp. (Foto / Marcus Tichelaar / 2025). Für die redaktionelle Nutzung (Online und Print) ist die Namensnennung direkt am Bild zwingend erforderlich.
ARTIKEL III. HAFTUNG
1. Der Lizenzgeber versichert, dass er Inhaber der Online-Lizenzrechte an der vertragsgegenständlichen Abbildung (Foto, Video) ist und frei über diese verfügen kann.
ARTIKEL IV. VERTRAGS- UND LIZENZDAUER
1. Dieser Vertrag beginnt mit dem Kauf der Lizenz. Die Rechtseinräumung nach diesen Lizenzbedingungen (Lizenzdauer) gilt ab dem Vertragsbeginn (Kauf der Lizenz).
ARTIKEL V. VERGÜTUNG
1. Für die Rechtseinräumung nach diesem Vertrag erhält der Lizenzgeber eine Lizenzgebühr, deren Höhe sich nach der jeweiligen Lizenz und den dort angegebenen Preisen bemisst.
2. Die Lizenzgebühr ist vor der Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Medien an den Lizenzgeber zu zahlen. Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von Drei Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
3. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
ARTIKEL VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
4. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leer (Ostfriesland).
Stand der Lizenzbedingungen: 01.08.2025
